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Lüftung von Wohnräumen die längere Zeit leerstehen

Verfasst: Montag 7. April 2014, 17:53
von Energiesparer184259
Habe eine Wohnung die aber vertragsgemäß für 3 Monate leersteht. Die Frage ist ob die Wohnung in dieser Zeit auch gelüftet werden muss, wobei vorausgesetzt ist, dass die Wohnung entsprechend der Witterungsbedingungen auch beheizt wird. Die DIN 4108-6 habe ich mir angesehen, bin aber nicht richtig schlau daraus geworden bzw. habe dazu nichts konkretes gefunden. :idea: :idea:
Würde mich sehr freuen über eine Hilfe dazu

Michael

Re: Lüftung von Wohnräumen die längere Zeit leerstehen

Verfasst: Mittwoch 7. Mai 2014, 10:00
von Mawe [admin]
hallo Michael,

ich hab mal bei unserer Lüftungsexpertin nachgefragt. Sie sagt, dass es keine Vorschriften dazu gibt.
Ich hoffe, das hilft weiter - auch wenn die Antwort mit etwas Verspätung kommt ;)

Beste Grüße,
Mawe