Habe eine Wohnung die aber vertragsgemäß für 3 Monate leersteht. Die Frage ist ob die Wohnung in dieser Zeit auch gelüftet werden muss, wobei vorausgesetzt ist, dass die Wohnung entsprechend der Witterungsbedingungen auch beheizt wird. Die DIN 4108-6 habe ich mir angesehen, bin aber nicht richtig schlau daraus geworden bzw. habe dazu nichts konkretes gefunden.
Würde mich sehr freuen über eine Hilfe dazu
Michael
Lüftung von Wohnräumen die längere Zeit leerstehen
Moderator: Mahe [admin]
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- Mawe [admin]
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Re: Lüftung von Wohnräumen die längere Zeit leerstehen
hallo Michael,
ich hab mal bei unserer Lüftungsexpertin nachgefragt. Sie sagt, dass es keine Vorschriften dazu gibt.
Ich hoffe, das hilft weiter - auch wenn die Antwort mit etwas Verspätung kommt
Beste Grüße,
Mawe
ich hab mal bei unserer Lüftungsexpertin nachgefragt. Sie sagt, dass es keine Vorschriften dazu gibt.
Ich hoffe, das hilft weiter - auch wenn die Antwort mit etwas Verspätung kommt
Beste Grüße,
Mawe
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