Wann amortisiert sich der neue Heizkessel ?

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Moderator: Mahe [admin]

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Energiesparer68946
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Wann amortisiert sich der neue Heizkessel ?

Beitrag von Energiesparer68946 »

In meinem Energiesparkonto wird mir dauernd ein neuer Heizkessel empfohlen, der alte ist Baujahr 1991 Buderus Gußkessel.
Angeblich spare ich 17 % Heizenergie. Wenn ich den Verbrauch der letzten 3 Jahre zu Grunde lege, das sind 1993 € einschließlich Warmwasser, so ergibt eine Einsparung von 113 €.
Investition neuer Heizkessel 5000 €: Amortisation 44 Jahre Investition neuer Heizkessel 6000 €: Amortisation 53 Jahre.
Warum wird einem diese unverantwortliche Empfehlung gemacht?
Mit freundlichen Grüßen J. Stahl
Energiesparer217629
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Re: Wann amortisiert sich der neue Heizkessel ?

Beitrag von Energiesparer217629 »

Weil das Portal auch werbefinanziert ist?
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Mahe [admin]
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Re: Wann amortisiert sich der neue Heizkessel ?

Beitrag von Mahe [admin] »

Energiesparer217629 hat geschrieben:Weil das Portal auch werbefinanziert ist?
Nein, hinter dieser Meldung steckt nicht die dt. Kesselindustrie :D

lg und ein schönes Wochenende :)
Max
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Mahe [admin]
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Re: Wann amortisiert sich der neue Heizkessel ?

Beitrag von Mahe [admin] »

Energiesparer68946 hat geschrieben:In meinem Energiesparkonto wird mir dauernd ein neuer Heizkessel empfohlen, der alte ist Baujahr 1991 Buderus Gußkessel.
Angeblich spare ich 17 % Heizenergie. Wenn ich den Verbrauch der letzten 3 Jahre zu Grunde lege, das sind 1993 € einschließlich Warmwasser, so ergibt eine Einsparung von 113 €.
Investition neuer Heizkessel 5000 €: Amortisation 44 Jahre Investition neuer Heizkessel 6000 €: Amortisation 53 Jahre.
Warum wird einem diese unverantwortliche Empfehlung gemacht?
Mit freundlichen Grüßen J. Stahl
Hallo Herr Stahl,
Angeblich spare ich 17 % Heizenergie.
Ich empfehle Ihnen folgende Studie: http://www.co2online.de/fileadmin/co2/r ... esseln.pdf

Die Empfehlung im ESK den Kessel auszutauschen richtet sich pauschal nur nach dem Alter des Kessels und danach ob Brennwert oder nicht.

Da Ihre Kosten für Wärme und Warmwasser bereits sehr gering sind, kann es im speziellen Fall sein, dass sie mit den 17% nicht wirklich hinkommen.

Bei Ihrer Berechnung zum Return Of Investment fehlen noch Parameter wie z.B. Förderprogramme und der jährlicher Preisanstieg pro kWh.

In der EnEV steht, dass man Kessel, die vor 1986 (?) eingebaut wurden, austauschen MUSS. Demnächst wird diese Grenze wieder angehoben. Also ein Austausch steht früher oder später eh bevor. Wenn Sie die Investition über einen Kredit finanzieren, zahlen Sie pro Jahr 1% Zins, also 50 bzw. 60 €. Wenn Sie dabei dann 113 €/a sparen, verdienen Sie schon dran.

lg und ein schönes Wochenende
Max
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Energiesparer68946
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Re: Wann amortisiert sich der neue Heizkessel ?

Beitrag von Energiesparer68946 »

Erhaltung und/oder Umbau bestehender Heizsysteme / Die Befreiung von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV gem. § 25 (bis 2007 § 17) EnEV

§ 9 EnEV fordert für die "Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden":

Von wegen ich muss den Kessel wechseln, da gibt es Gesetze die das ausschließen solange die Abgaswerte eingehalten werden. Wenn sich die Maßnahmen, sei es Dämmung oder Kesseltausch nicht in 10 Jahren amortisieren brauche ich diesen Blödsinn nicht auszuführen, Siehe Gesetz zur Befreiung. EnEV § gem. EnEG § 5

Ich zitiere Konrad Fischer und empfehle seine Internetseite.
"(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben."

Doch wer das wirklich macht, verstößt gegen die EnEV, und das ist strafbar. Wenn Ihnen das Ihr Heizungsbauer, Heizungsplaner, Heizungsverkäufer oder sonstiger Berater nicht sagt, könnte das vorsätzlicher Betrug sein.

Zur Erinnerung aus dem StGB:

"§ 263 Betrug (1)
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Fakt ist nämlich, daß alle üblich gewarteten und vom "Schlotfeger" turnusmäßig abgasgeprüften Kesselanlagen meist die Grenzwerte einhalten, es sei denn, ihre Bauart läßt das nicht zu, was zur Ausnahme gem. 1.BImSchV § 11 (2) führt, soweit sie ordentlich betrieben werden (wofür die Rußzahl 0 spricht). Sie sind bei ca. 10-13 Prozent Abgasverlust.
Zitat Ende.
Mit freundlichem Gruß, schöne Feiertage und gute Gedanken: J.S.
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