Ü-20-Anlage als Insel?

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Energiesparer245027
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Ü-20-Anlage als Insel?

Beitrag von Energiesparer245027 »

Meine PV-Anlage aus 2001 mit 2,1 kWp läuft Ende des Jahres aus der Förderung heraus. Sie funktioniert einwandfrei und liefert ca. 1600 bis 1700 kWh/a. Unser Haus benötigt ca. 1200 kWh/a, so dass die Begehrlichkeit entsteht, einen Teil dieses Verbrauchs "vom Dach" zu decken.
Diverse Elektriker erzählen von vielen Hürden. So sei die technische Infrastruktur heute nicht mehr zulassungsfähig wegen geänderter technischer Normen. Ich müsste für eine Speicherung einen neuen Wechselrichter kaufen, einen neuen Zähler, ja sogar einen neuen Zählerschrank, der vom Netzbetreiber (EWE) nur mit einer Höhe von 100 cm genehmigt wird statt der bisherigen Dimension von 90 cm. Allein dieser Schrank soll € 1.300 kosten. Von einem Speicher ganz zu schweigen! Derartige Investitionen will ich nicht tätigen.

Jetzt lese ich von neuen steuerlichen Vorgaben, denen zufolge eine Besteuerung selbst genutzten Stromes entfällt, wenn keine Gewinnabsicht besteht, also der Strom nicht verkauft wird, sondern im Haus bleibt. Das ist meine Hoffnung, die sogenannte Insellösung.

Hat jemand Erfahrungen damit? Konkret:
- Ist es technisch möglich, den Wechselrichter vom Einspeisen ins öffentliche Netz umzustellen auf Einspeisen ins Hausnetz, ohne Überschuss-Einspeisung?
- Benötigt man für eine solche Änderung irgendwelche Genehmigungen?
- Benötigt man irgendeine neue Hardware (Sicherungen, Zähler ...)?
- Gibt es irgendwelche sonstigen Fallstricke, die man beachten muss?

Vielen Dank für Tipps im Voraus!
Energiesparer26990
Beiträge: 63
Registriert: Sonntag 8. Dezember 2013, 18:04

Re: Ü-20-Anlage als Insel?

Beitrag von Energiesparer26990 »

Zuerst einmal meinen herzlichen Glückwunsch zu Eurem extrem niedrigen Stromverbrauch. Ich kenne Einfamilienhäuser in der Regel mit einem Verbrauch von 1800 - 2400kWh/a. Bedeutet bei Euch, das ihr aktuell, bei 1200kWh, ja gerade mal 400€ Stromkosten pro Jahr (ohne Grundgebühr) habt.

Zuerst mal das Wichtigste in Kürze:
Ende 2020 hat der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um Regelungen für Ü20-Anlagen ergänzt. Diese sind zunächst bis Ende 2027 befristet.
Der Netzbetreiber muss weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und eine Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab. Dieser wird bei ca. 4 Cent pro Kilowattstunde liegen. Aktuell vermutlich sogar höher.
Wer nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an seiner Photovoltaikanlage verändert, erhält diese Anschlussvergütung automatisch.

Ich gehe davon aus, das Eure Anlage abgeschrieben ist. Außerdem funktioniert die Anlage einwandfrei. Damit könnt ihr Euch erstmal ruhig zurücklehnen und eigentlich nichts tun und abwarten. Vielleicht zaubert unsere neue Regierung eine "Wunderwaffe" für Ü20-Anlagen hervor. Hoffnung kann man ja mal haben. In dieser "Wartezeit einfach die ca. 50-60€ pro Jahr kassieren. Ist nicht viel, aber auch kein Minusgeschäft. Abbau der Anlage würde ja auch Geld kosten. Bei guten PV-Modulen braucht ihr keine Sorgen wegen Ausfällen zu haben. Die werden auch noch nach 30 Jahren ihren Dienst tun. In der Regel sind die Wechselrichter das Problem einer PV-Anlage. Wenn noch nicht getauscht, kann dieses Thema nun demnächst anstehen.

Die Zwischenzeit natürlich auch zur Beschaffung von weiteren Informationen nutzen. Hierzu einen wirklich erfahrenen Installateur von PV-Anlagen ansprechen. Nicht jeder Elektobetrieb "um die Ecke", welcher PV-Anlagen installiert, hat auf diesem Gebiet genung Erfahrung.

Grundsätzlich kann eine Ü20-PV-Anlage auch auf Eigenverbrauch umgestellt sowie der überschüssige Solarstrom weiterhin ins Netz eingespeist werden. Im Zählerkasten ist hierzu ein wenig Klemmarbeit (durch einen Fachbetrieb) notwendig. Die Kosten sollten sich im Bereich von 200-250€ für diese Arbeit bewegen. Beim zuständigen EVU muss die Umstellung der Anlage auf Eigenverbrauch beantragt werden. Das EVU setzt nach Genehmigung einen Zweirichtungszähler. Hierzu muss, in der Regel, kein neuer Zählerschrank gesetzt werden. Allerdings kocht hier leider jedes EVU in Deutschland "sein eigenes Süppchen". Deshalb am besten auch mit dem zuständigen EVU reden. (wenn der Elektriker keine Ahnung hat). Die anfallenden Kosten können beim EVU nachgefragt werden. Übrigens kann man die aktuellen Vorschriften auch bei jedem EVU von deren Homepage herunterladen.
Zusätzlich zum EVU muss eine Änderung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch der PV-Anlage auch beim Marktstammdatenregister gemeldet werden. Hoffe das deine Anlage schon registriert ist. Ansonsten schnellstmöglich nachholen.
Eine Umstellung auf Eigenverbrauch bringt Euch eine Autarkiequote von ca. 25-35%. Beim aktuellen Strompreis spart ihr ca. 400€/a. Ihr könnt also leicht ausrechnen, wann sich euer Invest amortisiert.

Die Installation eines Speichers wird sich vermutlich nicht rechnen. Ein Speicher wird erst wieder mit dem Bau einer neuen PV-Anlage interessant. Auch dieses Szenario solltet ihr vielleicht mal betrachten.
Dazu sind natürlich auch viele Randbedingungen notwendig u.a.:
- Installation einer Wärmepumpe in Zukunft angedacht, vorgesehen?
- Kauf eines E-Autos? - mit einem E-Auto kann sich eine neue PV-Anlage viel schneller rechnen
- Lebenssituation: wie lange geht(gehen) die Besitzer noch arbeiten? Stichwort: Abschreibungsmöglichkeiten
Energiesparer245027
Beiträge: 9
Registriert: Dienstag 25. Juli 2017, 14:14

Re: Ü-20-Anlage als Insel?

Beitrag von Energiesparer245027 »

Danke sehr für die Auskunft!
Energiesparer245027
Beiträge: 9
Registriert: Dienstag 25. Juli 2017, 14:14

Re: Ü-20-Anlage als Insel?

Beitrag von Energiesparer245027 »

Die Rechnung ist leider ohne das Finanzamt gemacht. Der Staat will von jeder Kilowattstunde, die vom Dach ins eigene Hausnetz gespeist wird, satte 21 Cent haben. Da bleibt ein marginaler Gewinn gegenüber dem einzukaufenden Strom für ca. 30 Cent, der von den Umbaukosten der Infrastruktur aufgefressen wird.
Die alte Regierung hat gut gesorgt für die Fossilen-Lobby!
Energiesparer26990
Beiträge: 63
Registriert: Sonntag 8. Dezember 2013, 18:04

Re: Ü-20-Anlage als Insel?

Beitrag von Energiesparer26990 »

In ihrer Rechnung kann etwas nicht stimmen! Annahme, ihre Rechnung stimmt. Dann würde das einem Steuersatz von 70% entsprechen. Eine solch hohe Steuerquote kenne ich nicht. Vielleicht können Sie die Herleitung ihres Ergebnisses hier einstellen.
Das das Thema Steuer sehr einfach ist möchte ich hier nicht behaupten. Jeder der eine PV-Anlage betreibt, oder betreiben möchte, sollte sich zu Anfang Rat bei einem Steuerfachmann einholen. In der Nähe wird sich auch bestimmt ein Steuerhilfeverein finden, der gegebenenfalls auch für günstiges Geld beraten kann. Diese Beratung sollte nach Auslauf der Förderung erneut in Anspruch genommen werden. Die Steuersituation ist immer individuell entsprechend der Einkünfte, Lebenssituation. Deshalb ist Beratung hier sehr wichtig. (kann hier im Forum nicht durchgeführt werden)
Hier noch ein paar Anmerkungen bzw. eine Beispielrechnung:
Der beim Stromverkauf erzielte Gewinn muss, wie bisher in den letzten 20 Jahren auch, versteuert werden. Da ändert sich also nichts. Die Steuerlast wird eher geringer, da ja nicht mehr so viel Strom eingespeist wird. Wo Steuer bezahlt werden muss, gibt es natürlich auch Möglichkeiten die Steuerlast zu reduzieren. Zusätzlich gibt es sogenannte "Bagatellgrenzen". Auch hier noch nichts neues. Eine Änderung tritt nun bei Ihnen mit dem zukünftig angestrebten Eigenverbrauch ein.

Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch
Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums regelt, wie die Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch zu berechnen ist. Strittig war vor der Veröffentlichung des Papiers, wie der Selbstverbrauch zu messen ist. Dabei reicht es bei kleinen Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt Leistung, zwei Werte pro Kalenderjahr zu erfassen: die über den Einspeisezähler ins Stromnetz abgegebene Energie und die insgesamt erzeugte Strommenge, die der Wechselrichter anzeigt. Man zieht dann die eingespeiste Strommenge von der ab, die den Wechselrichter passiert hat. Die Differenz entspricht dem Eigenverbrauch, auf den der Steuersatz von 19 Prozent (oder zwischen Juli und Dezember 2020 von 16 Prozent) anzuwenden ist.

Man kann natürlich auch einen zweiten Zähler installieren lassen, der den gesamten Solarstrom misst. Davon kann man dann die eingespeiste Energiemenge abziehen. Damit wird der Eigenverbrauch exakt ermittelt. Ein weiterer Zähler ist aber teurer als die vom Finanzministerium abgesegnete Lösung.

Hier eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Umsatzsteuer bei 19 Prozent Mehrwertsteuer: (ohne Gewähr)
(fiktive Annahmen vom Eigenverbrauch und Reststrombezug)
Eigenverbrauch von 600 Kilowattstunden und Reststrombezug von 1.300 Kilowattstunden zu Kosten von 390 Euro
Berechnung Brutto-Preis Bezugsstrom je Kilowattstunde: 390 Euro : 1.300 kWh = 30 Cent/kWh
Berechnung Netto-Preis Bezugsstrom: 30 Cent/kWh : 1,19 = 25,21 Cent/kWh
Berechnung des Werts des Eigenverbrauchs: 600 kWh x 25,21 Cent/kWh = 151,26 Euro
Berechnung Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch: 151,26 Euro x 0,19 = 28,74 Euro

Da es beim Eigenverbrauch aber auch eine "Bagatellgrenze" gibt, ist noch nicht gesagt, ob Sie überhaupt Steuern bezahlen müssen.
Scheuen Sie eine unabhängige Beratung nicht. Die Strompreise werden weiter steigen. Und ihre PV-Anlage wird noch über Jahre einen sehr guten Ertrag leisten. Und: die Beratungsleistung kann ja auch wieder steuerlich geltend gemacht werden.

Wünsche Ihnen und ihrer Familie noch einen guten Start ins neue Jahr 2022.
Energiesparer245027
Beiträge: 9
Registriert: Dienstag 25. Juli 2017, 14:14

Re: Ü-20-Anlage als Insel?

Beitrag von Energiesparer245027 »

Dass an der Rechnung irgendetwas nicht stimmen kann, befürchte ich auch. Allerdings ist es nicht meine Rechnung, sondern die verschiedener Elektriker und des Finanzamtes.

Der Widerspruch bisher: Hier im Forum und auch in anderen Foren (z. B. Finanztip) wird die Umstellung von Volleinspeisung einer Ü20-Anlage auf Überschusseinspeisung empfohlen. Die Kosten bewegen sich angeblich im Bereich weniger hundert Euro.

Dagegen stehen die Auskünfte einiger Handwerker (s. meinen obigen Beitrag) und des Finanzamtes. Letzteres hat übrigens keinen prozentualen Steuersatz genannt, sondern pauschal 21 Cent pro selbst genutzte kWh.

Auch wenn ich keine Umsatzsteuer bezahle (Kleinunternehmer), macht diese Steuer natürlich sämtliche Kalkulationen zunichte. Ich müsste bei den heutigen Preisen für Hardware bis zur Amortisation ungefähr 2,5 MWh produzieren. Das übersteigt sowohl die Lebensdauer meiner Anlage als auch meiner Person.

Wer hat denn hier mit falschen Zahlen gearbeitet? Handwerker, Finanzamt oder gutwillige Energieberater?
stumi75
Beiträge: 17
Registriert: Dienstag 29. November 2016, 18:36

Re: Ü-20-Anlage als Insel?

Beitrag von stumi75 »

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